Kfz-Gutachter in Kassel & Umgebung

Akol Sachverständigenbüro

Ihr unabhängiger Kfz-Gutachter für Unfallgutachten, Fahrzeugbewertungen & mehr – schnell, zuverlässig & GTÜ-geprüft.

Ein Kfz-Gutachten dokumentiert den Zustand und Wert eines Fahrzeugs – insbesondere nach einem Unfall. Es enthält Reparaturkosten, Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Restwert. Versicherungen nutzen es zur Schadenregulierung. Auch bei Kauf, Verkauf oder Leasing ist es hilfreich zur neutralen Bewertung.

Ein GTÜ-geprüfter Gutachter ist unabhängig geprüft, qualifiziert und arbeitet nach einheitlichen Standards. Bei AKOL erhalten Sie rechtssichere und neutrale Gutachten. Das schafft Vertrauen bei Versicherungen, Gerichten und Geschädigten.

Ein Kostenvoranschlag reicht meist nur bei Bagatellschäden unter 750 Euro. Liegt der Schaden darüber oder ist die Schuldfrage unklar, sollten Sie ein Gutachten beauftragen. Dieses ist ausführlicher und rechtssicherer gegenüber der Versicherung.

Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt in der Regel die gegnerische Versicherung das Gutachten. Die Kosten richten sich nach Schadenhöhe und Fahrzeugwert. Bei selbstverschuldeten Fällen oder Kaskogutachten trägt meist der Auftraggeber die Kosten.

Wir besichtigen Ihr Fahrzeug flexibel: direkt am Unfallort, bei Ihnen zu Hause oder in der Werkstatt. Wir erfassen sämtliche sichtbaren und verdeckten Schäden, prüfen das Fahrzeug technisch und fertigen anschließend ein vollständiges Gutachten an. Dieses wird Ihnen meist innerhalb von 2–5 Werktagen zur Verfügung gestellt.

Ein Kaskogutachten wird benötigt, wenn Sie einen Schaden über Ihre Teil- oder Vollkaskoversicherung abwickeln möchten. Es wird vom Versicherungsnehmer selbst beauftragt und dient der Beweissicherung und Wertermittlung bei Eigenverschulden, Wildunfällen oder Diebstahl.

Der Fahrzeugwert wird anhand von Alter, Laufleistung, Pflegezustand, Ausstattung und Marktpreisen ermittelt. Auch regionaler Markt und Saisoneinflüsse spielen eine Rolle. AKOL liefert Ihnen eine objektive und marktorientierte Bewertung.

Beweissicherung bedeutet die umfassende technische Dokumentation eines Schadens oder Zustands. Sie ist wichtig bei unklaren Schadenursachen, Vorschäden oder Leasingfahrzeugen. So sichern Sie sich Beweise für spätere Auseinandersetzungen oder Versicherungsfragen.

Dokumentieren Sie für die Rückgabe Fahrzeugzustand, Kilometerstand und Wartungen. Achten Sie auf kleinere Schäden, Kratzer oder Dellen, da diese oft teuer berechnet werden. Ein neutrales Gutachten vorab hilft, Nachzahlungen zu vermeiden.

Ja, wir erstellen unabhängige Zustandsberichte und Wertgutachten vor der Rückgabe. Damit haben Sie eine neutrale Basis zur Diskussion mit dem Leasinggeber und können unfaire Nachforderungen vermeiden.

Informieren Sie sofort die Polizei und den Leasinggeber. Beauftragen Sie einen unabhängigen Gutachter wie AKOL zur Dokumentation. Das ist wichtig, da das Fahrzeug nicht Ihnen gehört und der Zustand exakt nachgewiesen werden muss.

Ein Unfallgutachten wird zur Schadenregulierung nach einem Verkehrsunfall erstellt. Es beziffert den Schaden, Fahrzeugwert und eventuelle Wertminderung. Eine Beweissicherung hingegen dient der reinen Dokumentation technischer Zustände oder strittiger Schäden.

Die merkantile Wertminderung entsteht, wenn ein repariertes Fahrzeug trotz Instandsetzung im Verkaufswert sinkt. Sie ist ein Bestandteil des Schadensersatzes und wird von der gegnerischen Versicherung übernommen, wenn Sie unverschuldet am Unfall beteiligt sind.

In der Regel erhalten Sie Ihr Gutachten innerhalb von 2 bis 5 Werktagen. In dringenden Fällen können wir auch eine schnellere Bearbeitung anbieten. Die Dauer hängt vom Schadenumfang und der Fahrzeugverfügbarkeit ab.

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen. In diesem Fall wird meist nur der Restwert abgerechnet. Für Leasingnehmer ist hier besondere Vorsicht geboten.

Sie dürfen den Gutachter und die Werkstatt frei wählen. Außerdem steht Ihnen u. a. ein Mietwagen oder Nutzungsausfall zu. Auch die Wertminderung und Anwaltskosten sind erstattungsfähig. AKOL unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.


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